# Agb

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> Original-HTML: https://fancyrosi.studio/agb.html · Stand: 2026-05-01

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 agb & nutzungsvereinbarung – fancyrosi studio münchen


 diese agb gelten ausschließlich für verträge mit unternehmern (b2b)
 über die nutzung der eventlocation fancyrosi studio in münchen.
 abweichende bedingungen des mieters gelten nur bei schriftlicher
 zustimmung des vermieters.


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 vertragsschluss und buchung


 ein mietvertrag kommt durch schriftliche bestätigung (auch per
 e-mail) des vermieters zustande. anfragen stellen ein
 unverbindliches angebot dar.

 eine buchungsoption ist 5 werktage gültig. verlängerung nach
 absprache möglich. nach ablauf verfällt die option ohne gesonderte
 mitteilung.

 änderungen und ergänzungen bedürfen der schriftform. dies gilt
 auch für die aufhebung dieses schriftformerfordernisses.


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 mietzeit und kapazität


 offizielle nutzungszeiten: 09:00 bis 21:00 uhr.

 nutzung außerhalb dieser zeiten ist auf anfrage möglich und wird
 identisch berechnet.

 mindestmietdauer: 5 stunden pro tag.

 maximale personenzahl: 199 personen stehend / 80 personen
 sitzend. eine überschreitung ist nicht gestattet.


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 preise und zahlung


 alle preise netto zuzüglich gesetzlicher umsatzsteuer.

 fälligkeit gemäß angebot oder rechnung.

 bei zahlungsverzug: verzugszinsen 9 prozentpunkte über basiszinssatz (§ 288 abs. 2 bgb).
 pauschalentschädigung für beitreibungskosten: 40 € (§ 288 abs. 5 bgb).

 der vermieter kann nach absprache eine kaution
 (sicherheitsleistung) verlangen. höhe und rückzahlung werden
 individuell vereinbart.

 bei mietern mit sitz außerhalb deutschlands ist die gesamte
 mietsumme vor veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen.
 zahlungsziele sind in diesem fall ausgeschlossen.


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 stornierung · verschiebung · rücktritt


 stornierungen müssen schriftlich erfolgen (e-mail ausreichend).

 bis 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten
 kosten.

 weniger als 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 100% der
 vereinbarten kosten.

 dem mieter steht der nachweis frei, dass ein geringerer schaden
 entstanden ist.

 terminverschiebungen sind nur nach absprache möglich. bei
 verschiebung wird eine bearbeitungsgebühr von 25% der gesamtsumme
 (inklusive aller gebuchten leistungen) erhoben.

 der vermieter ist berechtigt, bei behördlicher untersagung oder
 wesentlichem vertragsverstoß vom vertrag zurückzutreten.

 wurde dem mieter ein mengenrabatt aufgrund mehrerer gebuchter
 veranstaltungstage gewährt und storniert der mieter einzelne tage,
 entfällt der gewährte mengenrabatt für die verbleibenden buchungen.
 diese werden zum regulären preis gemäß der zum buchungszeitpunkt
 gültigen preisliste abgerechnet. die differenz wird gesondert in
 rechnung gestellt. die stornierungsgebühren für stornierte tage
 berechnen sich auf basis des ursprünglich vereinbarten preises.


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 obligatorische studiobetreuung


 während jeder nutzung ist mindestens ein mitarbeiter des
 vermieters anwesend oder abrufbereit (stand-by).

 tagesevents (workshops, konferenzen, single-day events):
 service vor ort. 39 euro pro stunde · 1 person bis 30 personen,
 2 personen ab 31.

 pop-ups und mehrtägige buchungen:
 studiobetreuung im stand-by, 190 euro pauschal pro tag
 (abrufbereit, ohne dauerhafte anwesenheit). obligatorisch beim
 ersten und letzten tag (auf-/abbau).

 studiobetreuung bedeutet: wir sind ansprechpartner für fragen,
 sicherheit und falls etwas fehlt — keine aktive mitarbeit am
 event.


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 dienstleister · getränke · inhouse


 mobiliar · technik · catering · personal · getränke können über
 partner des vermieters bezogen werden.

 getränkeversorgung erfolgt über die inhouse-bar. abrechnung als
 tagespauschale · eventpauschale oder nach verbrauch.

 eigene dienstleister und externe getränke nur mit schriftlicher
 zustimmung. in diesem fall wird ein buy-out von 9 euro pro person
 und kategorie erhoben.


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 übergabe · zustand · rückgabe


 der zustand der räumlichkeiten wird bei übergabe dokumentiert.
 ohne dokumentation gilt der zustand als einwandfrei — der mieter
 trägt die beweislast für vorbestehende mängel.

 die räume sind besenrein und im ursprünglichen zustand
 zurückzugeben. beschädigungen · fehlende ausstattung · notwendige
 rückbauten werden berechnet.

 die schlüsselübergabe erfolgt vor veranstaltungsbeginn. bei
 verlust werden die kosten für den schlüsseltausch berechnet.
 rückgabe unmittelbar nach ende der mietzeit.


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 reinigung und müllentsorgung


 endreinigung durch eine fachfirma ist verpflichtend.

 bei starker verschmutzung fällt eine zusatzpauschale von 260 euro
 netto an.

 ordnungsgemäße mülltrennung obliegt dem mieter. sondermengen
 werden gesondert berechnet.


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 hausordnung · sicherheit · lärm


 rauchen ist in den räumlichkeiten nicht gestattet.

 offenes feuer · kerzen · pyrotechnik nur nach ausdrücklicher
 schriftlicher genehmigung.

 konfetti · glitzer · streudeko sind nicht gestattet. bei
 zuwiderhandlung werden reinigungskosten von mindestens 260 euro
 berechnet.

 die maximale lautstärke richtet sich nach den vorgaben der
 ta lärm und den behördlichen auflagen für den standort. bei
 beschwerden durch anwohner oder behördlichen auflagen ist die
 lautstärke unverzüglich zu reduzieren. musik im außenbereich nur
 bis 22:00 uhr.

 bei veranstaltungen ab 100 gästen oder ab 20:00 uhr
 (innenstadt-trigger) sowie bei erhöhter risikolage ist ein
 professioneller sicherheitsdienst zu stellen. wir organisieren
 über partner (44 euro/h, min 4h, +1h nachlauf). die kosten
 trägt der mieter.

 untervermietung oder überlassung an dritte ist nicht gestattet.
 bei verstoß ist der vermieter zur fristlosen kündigung berechtigt.


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 genehmigungen und auflagen


 der mieter beschafft alle erforderlichen genehmigungen. dazu
 zählen insbesondere: gema-anmeldung · lärmschutz ·
 sondernutzung öffentlicher flächen · gaststättenrechtliche
 erlaubnisse. die kosten trägt der mieter.

 veranstaltungen an sonn- oder feiertagen erfordern eine
 behördliche genehmigung. die einhaltung gesetzlicher vorgaben
 liegt beim mieter.

 die nutzung von gehwegen · plätzen oder straßen vor dem objekt
 ist nur mit behördlicher genehmigung zulässig.


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 versicherung und haftung


 ab 50 personen ist eine veranstalterhaftpflichtversicherung
 nachzuweisen. der nachweis muss spätestens 5 werktage vor
 veranstaltungsbeginn vorliegen. sie muss personen- · sach- und
 vermögensschäden abdecken und den vermieter als mitversicherten
 benennen.

 der vermieter haftet nur für schäden aus vorsatz oder grober
 fahrlässigkeit. die haftung für schäden aus der verletzung des
 lebens, des körpers oder der gesundheit bleibt unberührt.

 für eingebrachte gegenstände des mieters oder seiner gäste wird
 keine haftung übernommen.

 der mieter haftet für alle schäden, die durch ihn · seine gäste ·
 dienstleister oder besucher verursacht werden.


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 mediennutzung und bildrechte


 der vermieter ist berechtigt, foto- und videoaufnahmen der
 räumlichkeiten für eigene marketingzwecke (website · social media)
 zu erstellen, sofern keine personen erkennbar sind.

 bei foto- und filmaufnahmen durch den mieter stellt dieser die
 erforderlichen rechte sicher. die nutzung von logos oder marken
 des vermieters bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung.


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 höhere gewalt


 bei höherer gewalt (z. b. pandemie · naturkatastrophen ·
 behördliche anordnungen · krieg · streik) können beide parteien
 vom vertrag zurücktreten. bereits gezahlte beträge werden
 zurückerstattet. weitergehende ansprüche bestehen nicht.


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 zutrittsrecht und hausrecht


 dem vermieter ist jederzeit zutritt zu gewähren. bei gefahr auch
 unangekündigt. das hausrecht verbleibt beim vermieter.

 eine überschreitung der mietdauer ohne schriftliche zustimmung ist
 unzulässig und kann zum abbruch der veranstaltung führen.


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 beendigung des hauptmietverhältnisses


 wird dem vermieter die nutzung der fläche aufgrund kündigung des
 hauptmietvertrags oder behördlicher untersagung unmöglich, endet
 auch das vertragsverhältnis mit dem mieter.
 schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der vermieter
 dies nicht zu vertreten hat.


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 datenschutz


 personenbezogene daten werden ausschließlich zur vertragsabwicklung
 verarbeitet. weitere informationen in unserer
 datenschutzerklärung.


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 schlussbestimmungen


 gerichtsstand ist münchen, sofern beide parteien kaufleute
 sind.

 es gilt das recht der bundesrepublik deutschland.

 sollten einzelne bestimmungen unwirksam sein, bleibt der vertrag
 im übrigen wirksam.


 stand märz 2026 · fancyrosi.studio gmbh


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