agb & nutzungsvereinbarung – fancyrosi studio münchen

diese agb gelten ausschließlich für verträge mit unternehmern (b2b) über die nutzung der eventlocation fancyrosi studio in münchen. abweichende bedingungen des mieters gelten nur bei schriftlicher zustimmung des vermieters.

vertragsschluss und buchung

ein mietvertrag kommt durch schriftliche bestätigung (auch per e-mail) des vermieters zustande. anfragen stellen ein unverbindliches angebot dar.

eine buchungsoption ist 5 werktage gültig. verlängerung nach absprache möglich. nach ablauf verfällt die option ohne gesonderte mitteilung.

änderungen und ergänzungen bedürfen der schriftform. dies gilt auch für die aufhebung dieses schriftformerfordernisses.

mietzeit und kapazität

event-buchung: 06:00 – 00:00 uhr, mindestens 6 stunden, maximal 18 stunden pro tag.
popup-/showroom-buchung: 09:00 – 21:00 uhr (fix).

maximale personenzahl: 199 personen stehend / 80 personen sitzend. eine überschreitung ist nicht gestattet.

zeiten außerhalb der vereinbarten mietzeit

die vereinbarte mietzeit umfasst vorbereitung, aufbau, nutzung, eventzeit, verkaufs- oder showroomzeit, aufräumen, abbau und die schlüsselrückgabe.

sie beginnt und endet zu den im mietvertrag oder in der buchungsbestätigung festgelegten uhrzeiten.

zutritt vor der vereinbarten mietzeit ist nicht gestattet und nur nach vorheriger schriftlicher zustimmung des vermieters möglich.

jede nutzung außerhalb der vereinbarten zeit, vor beginn wie nach ende, wird mit 320 euro netto pro angefangene stunde in rechnung gestellt.

eine kulanzgrenze von 15 minuten vor beginn und nach ende der mietzeit bleibt unberechnet.

die berechnung erfolgt ab dem tatsächlichen betreten der räume durch mieter, gäste, mitarbeiter oder beauftragte dienstleister bis zur vollständigen räumung und schlüsselrückgabe.

popup- und showroom-buchungen umfassen, sofern nicht anders vereinbart, 12 stunden nutzungszeit pro tag.

bei einer standardbuchung von 09:00 bis 21:00 uhr ist die zeit vor beginn des kundenverkehrs für vorbereitung und aufbau vorgesehen.

die zeit nach ende der zulässigen verkaufszeit ist für aufräumen, abbau und rückgabe vorgesehen.

verkauf und kundenverkehr sind nur innerhalb der gesetzlich zulässigen ladenöffnungszeiten erlaubt.

montags bis samstags sind verkaufsstellen grundsätzlich bis 6:00 uhr und ab 20:00 uhr für den geschäftlichen verkehr mit kunden geschlossen.

sonntags und an feiertagen ist kein verkauf zulässig, außer es liegt eine behördliche genehmigung vor.

aufbau, abbau und interne vorbereitungen außerhalb der verkaufszeit sind möglich, wenn sie innerhalb der gebuchten nutzungszeit liegen oder schriftlich vereinbart wurden.

verkauf oder kundenverkehr außerhalb der gesetzlich zulässigen zeiten ist nicht erlaubt.

nutzt der mieter die räume ohne abstimmung außerhalb der mietzeit oder entgegen gesetzlicher vorgaben, kann der vermieter die nutzung beenden. das hausrecht bleibt beim vermieter.

preise und zahlung

alle preise netto zuzüglich gesetzlicher umsatzsteuer.

zahlungskonditionen bei event-buchungen:
50 prozent anzahlung binnen 7 tagen nach beauftragung.
restzahlung 7 tage vor veranstaltungsbeginn.

zahlungskonditionen bei popup- und showroom-buchungen: gesamtsumme vor nutzungsbeginn fällig, sofern nicht anders vereinbart.

bei zahlungsverzug: verzugszinsen 9 prozentpunkte über basiszinssatz (§ 288 abs. 2 bgb). pauschalentschädigung für beitreibungskosten: 40 € (§ 288 abs. 5 bgb).

der vermieter kann nach absprache eine kaution (sicherheitsleistung) verlangen. höhe und rückzahlung werden individuell vereinbart.

bei mietern mit sitz außerhalb deutschlands ist die gesamte mietsumme vor veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen. zahlungsziele sind in diesem fall ausgeschlossen.

stornierung · verschiebung · rücktritt

stornierungen müssen schriftlich erfolgen (e-mail ausreichend).

bis 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten gesamtkosten als stornogebühr.
weniger als 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten gesamtkosten als stornogebühr.

dem mieter steht der nachweis frei, dass ein geringerer schaden entstanden ist. der vermieter wird sich um ersatzweise vermietung der räumlichkeiten bemühen. gelingt eine ersatzvermietung, werden die ersparten aufwendungen und der aus der ersatzvermietung tatsächlich erzielte erlös von der stornogebühr abgezogen.

terminverschiebungen sind nur nach absprache möglich. bei verschiebung wird eine bearbeitungsgebühr von 25% der gesamtsumme (inklusive aller gebuchten leistungen) erhoben. die verschiebung muss innerhalb von 12 monaten nach dem ursprünglichen termin erfolgen, sonst gilt die buchung als storniert.

der vermieter ist berechtigt, bei behördlicher untersagung oder wesentlichem vertragsverstoß nach erfolgloser abmahnung vom vertrag zurückzutreten. die abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen erfolg verspricht oder besondere umstände einen sofortigen rücktritt rechtfertigen.

wurde dem mieter ein mengenrabatt aufgrund mehrerer gebuchter veranstaltungstage gewährt und storniert der mieter einzelne tage, entfällt der gewährte mengenrabatt für die verbleibenden buchungen. diese werden zum regulären preis gemäß der zum buchungszeitpunkt gültigen preisliste abgerechnet. die differenz wird gesondert in rechnung gestellt. die stornierungsgebühren für stornierte tage berechnen sich auf basis des ursprünglich vereinbarten preises.

obligatorische studiobetreuung

während jeder nutzung ist mindestens ein mitarbeiter des vermieters anwesend oder abrufbereit (stand-by).

tagesevents (workshops, konferenzen, single-day events): service vor ort. 39 euro pro stunde · 1 person bis 30 personen, 2 personen ab 31.

pop-ups und mehrtägige buchungen: studiobetreuung im stand-by, 290 euro pauschal pro tag (abrufbereit, ohne dauerhafte anwesenheit). obligatorisch beim ersten und letzten tag (auf-/abbau).

studiobetreuung bedeutet: wir sind ansprechpartner für fragen, sicherheit und falls etwas fehlt, keine aktive mitarbeit am event.

dienstleister · getränke · inhouse

mobiliar · technik · catering · personal · getränke können über partner des vermieters bezogen werden.

getränkeversorgung erfolgt über die inhouse-bar. abrechnung als tagespauschale · eventpauschale oder nach verbrauch.

eigene dienstleister und externe getränke nur mit schriftlicher zustimmung. in diesem fall wird ein buy-out von 12 euro pro person und kategorie erhoben.

mobiliar · interieur · interne flächen

das vorhandene interieur, einzelne möbelstücke und die vorhandene ausstattung der location sind, soweit im angebot, in der buchungsbestätigung oder bei der besichtigung vorhanden, bestandteil der gebuchten leistung.

die location wird grundsätzlich in dem zustand vermietet, in dem sie besichtigt oder angeboten wurde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

ein anspruch auf entfernung, vollständige räumung oder externe auslagerung vorhandener möbel, ausstattungsgegenstände oder interieurelemente besteht nicht.

wünscht der mieter, dass vorhandene möbel oder ausstattungsgegenstände nicht in der fläche verbleiben, muss dies vorab schriftlich abgestimmt und vom vermieter bestätigt werden.

transport, externe lagerung, einlagerung, auslagerung und rückführung erfolgen in diesem fall ausschließlich auf kosten und risiko des mieters.

eine kurzfristige oder vollständige räumung vorhandener möbel ist nicht geschuldet.

eine unterbringung einzelner kleiner gegenstände innerhalb der location ist nur nach vorheriger abstimmung und nur freiwillig durch den vermieter möglich.

die hintere lagerfläche, küchenbereiche, cateringflächen und sonstige back-of-house-bereiche dienen internen zwecken des vermieters, der inhouse-getränkelogistik und der catering-abwicklung.

sie sind nicht als kundenlager oder zusätzliche mietfläche vorgesehen.

eine nutzung dieser bereiche durch den mieter ist nur nach vorheriger schriftlicher freigabe möglich. ein anspruch auf lagerfläche besteht nicht.

die küche wird durch den vermieter beziehungsweise durch die eingebundene catering-firma bereitgestellt und ist ausschließlich im zusammenhang mit der gebuchten verkaufsfläche oder eventfläche nutzbar.

eine separate oder freie küchennutzung ist nicht bestandteil der buchung.

beschädigungen, fehlende gegenstände oder über den vertragsgemäßen gebrauch hinausgehende abnutzung an mobiliar, interieur, technik, ausstattung oder gelagerten gegenständen werden dem mieter berechnet.

übergabe · zustand · rückgabe

der zustand der räumlichkeiten wird bei übergabe dokumentiert. ohne dokumentation gilt der zustand als einwandfrei, der mieter trägt die beweislast für vorbestehende mängel.

die räume sind besenrein und im ursprünglichen zustand zurückzugeben. beschädigungen · fehlende ausstattung · notwendige rückbauten werden berechnet.

die schlüsselübergabe erfolgt vor veranstaltungsbeginn. bei verlust werden die kosten für den schlüsseltausch berechnet. rückgabe unmittelbar nach ende der mietzeit.

reinigung und müllentsorgung

die endreinigung (190 euro netto pauschal) ist verpflichtend ab 100 teilnehmenden personen. unter 100 personen keine endreinigungspauschale.
bei starker verschmutzung fällt eine zusatzpauschale von 260 euro netto an.
ordnungsgemäße mülltrennung und entsorgung obliegen dem mieter.
anfallender müll, verpackungsmaterial, dekoration, produktionsreste und sonstige mitgebrachte gegenstände sind vom mieter bis zum ende der mietzeit vollständig aus den räumlichkeiten zu entfernen und eigenständig zu entsorgen.
die entsorgung über den vermieter ist nicht bestandteil der vereinbarten leistung.
zurückgelassener müll, sondermengen oder nicht ordnungsgemäß getrennter müll werden gesondert berechnet.

hausordnung · sicherheit · lärm

rauchen ist in den räumlichkeiten nicht gestattet.

offenes feuer, kerzen und pyrotechnik sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher genehmigung erlaubt.

konfetti, glitzer und streudeko sind nicht gestattet.

bei zuwiderhandlung werden reinigungskosten von mindestens 260 euro netto berechnet.

die maximale lautstärke richtet sich nach den vorgaben der ta lärm und den behördlichen auflagen für den standort.

bei beschwerden durch anwohner, behördlichen auflagen oder sonstigen störungen ist die lautstärke unverzüglich zu reduzieren.

musik und beschallung sind ausschließlich innerhalb der gebuchten räumlichkeiten zulässig.

musik, beschallung oder veranstaltungsbetrieb im außenbereich sind nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt und behördlich zulässig ist.

bei tagesevents ab 20:00 uhr ist mindestens 1 sicherheitsdienst pflicht.

ab 100 personen ist 1 sicherheitsdienst pflicht.

ab 130 personen sind 2 sicherheitsdienste pflicht.

die vorgaben sind nicht additiv, sondern nach dem jeweils höheren sicherheitsbedarf zu bewerten.

bei pop-up- und showroom-buchungen wird sicherheitsdienst nicht automatisch nach uhrzeit berechnet.

pflicht und umfang werden anhand von gästezahl, kundenmail, nutzungsart, warenwert, öffentlicher zugänglichkeit und risikolage durch den vermieter bewertet.

wenn ein pop-up als eventformat veranstaltet wird, gelten die tagesevent-regeln.

bei erhöhter risikolage kann zusätzlicher sicherheitsdienst erforderlich sein.

der vermieter kann sicherheitsdienst über partner organisieren. die kosten trägt der mieter.

untervermietung oder überlassung an dritte ist nicht gestattet.

bei verstoß ist der vermieter berechtigt, die nutzung aus wichtigem grund zu beenden oder den vertrag fristlos zu kündigen.

genehmigungen und auflagen

der mieter beschafft alle erforderlichen genehmigungen. dazu zählen insbesondere: gema-anmeldung · lärmschutz · sondernutzung öffentlicher flächen · gaststättenrechtliche erlaubnisse. die kosten trägt der mieter.

veranstaltungen an sonn- oder feiertagen erfordern eine behördliche genehmigung. die einhaltung gesetzlicher vorgaben liegt beim mieter.

die nutzung von gehwegen · plätzen oder straßen vor dem objekt ist nur mit behördlicher genehmigung zulässig.

versicherung und haftung

ab 50 personen ist eine veranstalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.

der nachweis muss spätestens 5 werktage vor veranstaltungsbeginn vorliegen.

die versicherung muss personen-, sach- und daraus folgende vermögensschäden abdecken.

der vermieter ist, soweit möglich, als mitversicherte partei oder zusätzlicher versicherter zu benennen.

der vermieter haftet für schäden nur bei vorsatz und grober fahrlässigkeit.

bei verletzung wesentlicher vertragspflichten haftet der vermieter auch bei einfacher fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren schaden.

die haftung für schäden aus der verletzung des lebens, des körpers oder der gesundheit bleibt unberührt.

für eingebrachte gegenstände, waren, technik, garderobe oder sonstiges eigentum des mieters, seiner gäste, mitarbeiter oder dienstleister übernimmt der vermieter keine verwahrung oder bewachung.

eine haftung hierfür besteht nur im gesetzlichen umfang.

der mieter haftet für alle schäden, fehlmengen, verunreinigungen und über den vertragsgemäßen gebrauch hinausgehende abnutzung, die durch ihn, seine gäste, mitarbeiter, dienstleister, besucher oder sonstige von ihm veranlasste personen verursacht werden.

schäden sind dem vermieter unverzüglich mitzuteilen.

mediennutzung und bildrechte

der vermieter ist berechtigt, foto- und videoaufnahmen der räumlichkeiten für eigene marketingzwecke (website · social media) zu erstellen, sofern keine personen erkennbar sind.

bei foto- und filmaufnahmen durch den mieter stellt dieser die erforderlichen rechte sicher. die nutzung von logos oder marken des vermieters bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung.

höhere gewalt und behördliche einschränkungen

höhere gewalt liegt nur vor, wenn ein außergewöhnliches, von keiner partei zu vertretendes ereignis nach vertragsschluss eintritt und die durchführung der gebuchten nutzung am standort unmöglich macht oder wesentlich verhindert.

dazu zählen insbesondere naturkatastrophen, brand, ausfall wesentlicher versorgungs- oder infrastruktureinrichtungen, pandemien oder epidemien mit konkreten behördlichen auflagen, behördliche verbote sowie kriegsereignisse, terror, innere unruhen oder streiks, soweit diese einen unmittelbaren einfluss auf den standort, die sicherheit vor ort oder die konkrete durchführung der gebuchten nutzung haben.

allgemeine politische lagen, kriegerische ereignisse ohne unmittelbaren bezug zum standort, zur sicherheit vor ort oder zur konkreten durchführung der gebuchten nutzung, wirtschaftliche gründe, geringere besucherzahlen, fehlende waren, fehlendes personal, absagen von gästen, probleme mit dienstleistern des mieters oder reisehindernisse einzelner personen gelten nicht als höhere gewalt.

die betroffene partei muss das hindernis unverzüglich mitteilen und, soweit möglich, nachweisen.

die parteien werden zunächst versuchen, die buchung anzupassen oder auf einen anderen termin zu verschieben.

ein rücktritt ist nur möglich, wenn die durchführung rechtlich untersagt, tatsächlich unmöglich oder einer partei unter berücksichtigung aller umstände nicht zumutbar ist.

bereits erbrachte leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht stornierbare aufwendungen des vermieters, insbesondere personal, bereits beauftragte dienstleister, verbindliche bestellungen und vorbereitungsleistungen, bleiben abrechenbar.

im übrigen werden bereits gezahlte beträge zurückerstattet, soweit keine verrechenbaren aufwendungen oder leistungen bestehen.

weitergehende ansprüche, insbesondere schadensersatz wegen ausfall, entgangenem gewinn oder sonstigen mittelbaren schäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

zutrittsrecht und hausrecht

dem vermieter ist jederzeit zutritt zu gewähren. bei gefahr auch unangekündigt. das hausrecht verbleibt beim vermieter.

eine überschreitung der mietdauer ohne schriftliche zustimmung ist unzulässig und kann zum abbruch der veranstaltung führen.

beendigung des hauptmietverhältnisses

wird dem vermieter die nutzung der fläche aufgrund kündigung des hauptmietvertrags oder behördlicher untersagung unmöglich, endet auch das vertragsverhältnis mit dem mieter. schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der vermieter dies nicht zu vertreten hat.

datenschutz

personenbezogene daten werden ausschließlich zur vertragsabwicklung verarbeitet. weitere informationen in unserer datenschutzerklärung.

schlussbestimmungen

gerichtsstand ist münchen, sofern beide parteien kaufleute sind.
es gilt das recht der bundesrepublik deutschland.
sollten einzelne bestimmungen unwirksam sein, bleibt der vertrag im übrigen wirksam.

stand märz 2026 · fancyrosi.studio gmbh